Durch das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg gibt es von Montag bis Samstag keine Ladenschlusszeiten mehr. Allerdings ist der gewerbliche Verkauf von Waren an folgenden Tagen grundsätzlich nicht erlaubt: an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen am 24. Dezember Wenn dieser Tag ein Werktag ist, ist der Verkauf ab 14 Uhr verboten. Fällt der 24. Dezember auf einen Sonntag, dürfen Verkaufsstellen, die überwiegend Lebens- und Genussmittel sowie alle Verkaufsstellen von Weihnachtsbäumen für höchstens drei Stunden und längstens bis 14 Uhr öffnen.
Mit Fasnachtskiechli ins neue Jahr flutschen
31.12.12

